Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12939
OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08 (1) (https://dejure.org/2009,12939)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.2009 - 2 U 1389/08 (1) (https://dejure.org/2009,12939)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 2 U 1389/08 (1) (https://dejure.org/2009,12939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HWiG § 3 a.F.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20 sowie BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 WM 2006, 1194, 1199 m.w.N.).

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1200 f.).

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. etwa BGH vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 524, vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - WM 2004, 1221, 1225 und vom 16. Mai 2006 _ XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).

    Die Berufung rügt ohne Erfolg die Verletzung des materiellen Rechts und Verkennung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den sog. Schrottimmobilien unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 308, 314 = WM 2007, 876).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20 sowie BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 WM 2006, 1194, 1199 m.w.N.).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20 sowie BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 WM 2006, 1194, 1199 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20 sowie BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 WM 2006, 1194, 1199 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    3) Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).

    Die Kaufpreiszahlungspflicht des Erwerbers ist nur dann sittenwidrig überhöht, wenn das vom Bauträger geschuldete Gesamtpaket, bestehend aus dem Kaufpreisanteil für den Grundstücksanteil und die Altbausubstanz, sowie der für die Sanierung vorgesehene Werklohnanteil anstößig überhöht ist (BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Eine Pflicht der Bank zur Aufklärung über die Unangemessenheit des Kaufpreises, die grundsätzlich nicht einmal den Verkäufer trifft (BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 308/02 - WM 2003, 1686, 1688) kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Ein den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag zu einem entsprechenden Minderwert der erworbenen Wohnung erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (BGH, Urteil vom 12. November 2002 _ XI ZR 3/01 WM 2003, 61, 62; Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 159/05).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. etwa BGH vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 524, vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - WM 2004, 1221, 1225 und vom 16. Mai 2006 _ XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. etwa BGH vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 524, vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - WM 2004, 1221, 1225 und vom 16. Mai 2006 _ XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08
    Es fehlt an einem qualifizierten Kausalzusammenhang zwischen Überraschungswirkung und Abgabe der Willenserklärung zur Herbeiführung des Darlehensvertrages (vgl. BGH NJW 1994, 262, 265; Bt-Drs. 10/2876, S. 12).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15033
OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08 (https://dejure.org/2009,15033)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08 (https://dejure.org/2009,15033)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 2 U 1389/08 (https://dejure.org/2009,15033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rückabwicklung wegen mangelnder Aufklärung durch die Bank bei Abschluss des Darlehensvertrages nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages der Immobilie

  • Judicialis

    HWiG § 3 a.F.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen

  • ibr-online

    Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08
    Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).
  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08
    3) Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht